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Antriebstechnik

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Sicherheitshinweise


Allgemeine Sicherheitshinweise zur Bedienung

von automatischen Tor- und Türantrieben und Schranken



Der Betrieb von automatischen Anlagen erfolgt auf eigene
Gefahr des Benutzers.


Gegenstände oder Personen dürfen sich nicht im Laufbereich
des Tores befinden. Das Tor darf nur betätigt werden, wenn
sich keine Person und kein Gegenstand im Laufbereich befindet.
Zwar ist die eingebaute Kraftüberwachung bei Hindernisauflauf
relativ zuverlässig, aber die Aufhaltekraft entspricht doch
etwa der, wenn Sie das Tor per Hand bewegen würden und selbst
das könnte ja z.B. zu einer Schramme am Auto oder zu blauen
Flecken oder Prellungen führen.


Die automatisierte Anlage muss so ausgerüstet werden, dass
die Bewegung gestoppt und reversiert wird, wenn eine Person
oder ein Gegenstand Gefahr läuft, vom bewegten Teil der Anlage
angefahren zu werden.


Das Aufhalten von Hand des bewegten Teiles der automatischen
Anlage ist zwar im Prinzip möglich, durch Unachtsamkeit könnten
aber Hände oder Füße eingeklemmt werden. Es ist darauf zu achten,
dass an der Haupt- und Nebenschließkante die Kraft immer richtig
eingestellt ist. Bei falscher Einstellung kann die Kraft, die zum
Aufhalten des Tores notwendig ist, zu groß werden. In den
"Vorschriften für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Wert
der Aufhaltekraft für Tore auf 150 N festgelegt.


Die automatische Anlage darf mit Funk nur betätigt werden, wenn
Sichtkontakt dazu besteht.


Wenn die Anlage automatisch und ohne Sichtkontakt geschlossen
werden soll, dann müssen die Haupt- und Nebenschließkanten mit
elektrischen Kontaktleisten und Lichtschranken abgesichert werden.
(siehe dazu Vorschriften BGR 232 (früher ZH 1/494), UNI 8612 und
DIN EN 12445 / 12453 und vor allem die Tor-Produktnorm EN 13 241-1) .


Die externen Sicherheitseinrichtungen (Kontaktleisten, Lichtschranken,
Not-Aus-Taster) müssen regelmäßig, einmal jährlich, von einem Sachkundigen
auf Funktion geprüft werden. Die Taster zur Betätigung des Tores müssen so
gesichert werden, dass die Bedienung der automatischen Anlage durch Unbefugte
und Kinder nicht möglich ist. Das gleiche gilt für die Benutzung des Handsenders.


Am Steuerungskasten liegen 230 V (teilweise 400 Volt ) an!


Die Installations- und Einstellarbeiten muss gemäß den geltenden Vorschriften
und den Angaben des Herstellers von qualifiziertem Fachpersonal vorgenommen
werden. Der Hersteller und Lieferant haftet nicht für Schäden an Personen,
Tieren oder Sachen, die auf eine fehlerhafte Installation zurückzuführen ist.
Die Sicherheit des Gerätes unter dem elektrischen Aspekt ist nur bei korrekter
Ausführung gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften einer fachgerechten
Erdung gegeben. Die Überprüfung dieser grundlegenden Sicherheitsansprüche ist
absolut erforderlich!


Der Hersteller haftet nicht für eventuell entstehende Schäden die aus nicht
fachgerechtem, fehlerhaftem und unvernünftigem Gebrauch entstehen könnten.
Betätigung des Gerätes durch Kinder und Behinderte verhindern.


Vor jedem Säuberungs- oder Wartungsvorgang das Gerät vom Stromnetz trennen.
Bei Störungen und/oder fehlerhaftem Betrieb das Gerät sofort ausschalten und
keine eigenständige Reparatur vornehmen, sondern diese ausschließlich qualifiziertem
Fachpersonal überlassen. Reparaturen dürfen nur vom Hersteller selbst oder
qualifizierten Fachwerkstätten unter Verwendung von Originalersatzteilen
ausgeführt werden.


Bei der Installation gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften einen allpoligen
Schalter vorsehen mit einem Öffnungsabstand zwischen den Kontakten größer 3 mm.
Wir empfehlen zusätzlich einen Fehlerstromschutzschalter.


Der Betrieb von automatischen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des
Benutzers / Betreibers. Wenn das Gerät in Betrieb ist,
nicht in Reichweite der Scharniere oder der sich in Bewegung
befindlichen mechanischen Geräteteilen aufhalten, da Körperteile
und Kleidung ergriffen und nur schwer befreit werden können. In Bewegung
befindliche Tore, Türen oder Rolltore sind stets eine Gefahr für Personen,
die sich in deren Wirkungskreis befinden. Tor, Tür oder Rolltor nur
betätigen, wenn diese vollkommen sichtbar und der Wirkungskreis frei von
Hindernissen ist.


Verhindern Sie den Aufenthalt von Kindern und Tieren im Wirkungskreis des
Tores, der Tür oder des Rolltores. Untersagen Sie Kindern das Spielen mit
der Öffnungsvorrichtung oder der Fernbedienung. Die Taster zur Betätigung
des Tores sollten so gesichert werden, dass die Bedienung des Tores durch
Unbefugte und Kinder nicht möglich ist. Das Gleiche gilt für die Benutzung
des Handsenders.


Zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit und des korrekten Betriebes der
Anlage die Hinweise des Herstellers beachten und die Wartung qualifiziertem
Fachpersonal anvertrauen.

Die externen Sicherheitseinrichtungen ( Sicherheitsleisten, Lichtschranken,
Not-Aus-Taster ) sollten regelmäßig etwa einmal jährlich, auf Funktion
geprüft werden. Die für Notfälle vorgesehene Handbedienung gemäß der Angaben
der Gebrauchsanweisung betätigen.


Es ist darauf zu achten, dass an der Haupt- und Nebenschließkante die Kraft
immer richtig eingestellt ist. Bei falscher Einstellung kann die Kraft, die
zum Aufhalten des Tores notwendig ist, zu groß werden. Wenn das Tor
automatisch und ohne Sichtkontakt geschlossen werden soll, dann sollten die
Haupt- und Nebenschließkanten mit elektrischen Sicherheitsleisten und
Lichtschranken abgesichert werden. (siehe dazu auch die derzeit gültigen
Vorschriften für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore).


Achtung !
Die automatischen Antriebe sind ausschließlich geeignet zur Automatisierung
von Toren wie in den jeweiligen technischen Blättern ausgewiesen. Bei
Anwendungen in anderen Bereichen können diese Antriebe nicht verwendet werden.


Bei unsachgemäßem Einsatz ist jede Haftung ausgeschlossen

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